Geltung und Bedingungen

Unsere Lieferugen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Partners, die von uns nicht schriftlich anerkannt wurden, sind ungültig.

 

Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden verbindlich, erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
An Abbildungen, Preislisten, Zeichnungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor.

 

Preisstellung

Wir halten uns an unsere Angebotene Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die in der Auftragsbestätigung eingetragenen Preise sind maßgebend und in Euro zuzüglich die gesetzlichen Umsatzsteuer, Versand und Verpackung.

 

Lieferung
Wurde eine bestimmte Lieferzet vereinbart, ist das Geschäft im Sinne von §376 Abs. 1 HGB immen noch kein Fixhandelsgeschäft. Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform und können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.

Bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen, die aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten. Die Verzögerungen berechtigen uns die Lieferung um angemessene Dauer hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Zu Ereignissen gehören Unruhen, Maßnahmen der Behörden, Arbeitskämpfe oder das Ausbleiben von Zulieferungen.
Die gleichen Rechtsfolgen gelten auch für unsere Partner, falls die vorgenannten Hindernisse eintreten.

 

Die Vertragspartner sind verpflichtet unverzüglich dem anderen Partner, die Art, den Anfang und das Ende von Hindernissen mitzuteilen.

 

Teilieferungen sind im handelsüblichem Maße zulässig. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Hat der Partner kein Interesse an die teilweise Erfüllung des Vertrages, dann sind die Teillieferungen unzulässig.

 

Bei spätere Änderung des Vertrages durch den Partner, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang verlängern.

 

Bei selbstverschuldetem Verzug der Lieferung und entsteht dem Partner dadurch ein Schaden, berechtigt ihm eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Die Entschädigung kann nur für das Teil geltend gemacht werden, welches nicht rechtzeitig ankommen kann. Die Entschädigung beträgt 0,5% für jede volle Woche, maximal 5% des Wertes.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir halten uns das Eigentum an der gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Partner vor.

 

Der Partner darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden.

 

Kommt der Partner in Zahlungsverzug, sind wir nach einer angemessenen Frist berechtigt, auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

 

Mängelhaftung

 

Unser oberster Ziel ist die einwandfreie Herstellung unserer Ware.

 

Für die Folgen unsachgemäßer Änderung der Ware durch den Partner oder Dritter haften wir nicht. Für Sachmängel, die durch fehlerhafte Montage bzw. fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, entstehen haften wir auch nicht. Für ungeeignete, unsachgemeße sowie fehlerhafte Verwendung durch den Partner oder Dritte, die zu Sachmängel führt, haften wir auch nicht.

 

Gemäß § 437 BGB Verjähren Mängelansprüche ein Jahr nach Ablieferung.

 

Der Partner hat unverzüglich nach Eingang der Ware, die erkennbare Mängel zu melden. Spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Eingang. Verdeckte Mängeln sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

 

Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelanzeige arbeiten wir die beanstandene Ware nach, oder wir liefern einwandfreien Ersatz nach.

 

Der Partner kann uns schriftlich eine letzte Frist setzen, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nachkommen. Innerhalb dieser Frist haben wir unseren Verpflichtungen nachzukommen. Nach dieser Frist kann der Partner eine Minderung des Preises verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Zahlungsbedingungen

 

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach erfolgter Warenlieferung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.

 

Bei Lieferung teilweise fehlerhaften Ware, ist unserer Partner verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat.
Der Partner kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen.

 

Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

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